Es gibt viele Anlässe Immobilien bewerten zu lassen, wie z.B.:
- Verkehrswertermittlung für eine Verkaufsabsicht
- Verkehrswertermittlung Schenkung / Übertragung
- Verkehrswertermittlung zur Erbschaftssteuerermittlung
- Einlage / Entnahme aus Gewerbebetrieben
- Bonitätsnachweis gegenüber Banken
- Beleihungswertermittlung
- Bewertungen von Wegerechten / Nießbrauch oder anderen Rechten an Grundstücken
Es gibt zahlreiche Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien. Wichtig ist, dass diese Verfahren richtig angewendet werden und auch alle Aspekte in die Bewertung einfließen.
Jede Immobilie ist einzigartig, somit ist auch jede Wertermittlung einzigartig. Wertermittlungen können nur individuell und nach Sichtung aller Bewertungsrelevanten Unterlagen vorgenommen werden.